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Auf dieser Seite kannst du dich für das FLATTRACK RACE HALBEMOND am 16./17. August 2025 anmelden. Ein Rennen im Rahmen des GERMAN FLATTRACK CUP.
Hinweis: Wenn du dich für MEHRERE Rennen des GERMAN FLATTRACK CUPS anmelden willst, empfehlen wir dir den Wechsel auf diese Seite, dort findest du alle Informationen gebündelt und kannst dich auch gebündelt anmelden: Anmeldung für mehrere Rennen des GERMAN FLATTRACK CUPS
Infos für die Anmeldung zum GERMAN FLATTRACK CUP Rennen THE MOONRACE in HALBEMOND am 16./17. August 2025.
Die Klassen sind limitiert: Es sind 16 bzw. 24 Fahrer in den Klassen zugelassen. Wenn eine Klasse voll ist, ist sie voll. Anmeldungen gelten in der zeitlichen Reihenfolge ihre Eintreffens. Es gibt dann eine Nachrückerliste.
Veranstalter ist WHEELS & WAKE und Meik Lüders.
Startgeld für das Rennen am 17. August 2025: € 75 (Doppelstarter + € 20,-)
Nenngeld für das Training am 16. August 2025: € 35,-
ACHTUNG: Mitglieder des German Flattrack Vereins erhalten einen Nachlass von € 10,- auf den Gesamtbetrag (Mitgliedschaft im German Flattrack Verein Verein: https://germanflattrack.com/ )
Mindestgrenze Fahrer: 40 Fahrer Nennungen. Bei Nicht-Erfüllung der Mindestgrenze wird das Wochenende in ein Trainingscamp umgewandelt.
Nennschluss ist der 05.08.2025
Bei Absagen von gebuchten Plätzen wird das Geld nur erstattet, wenn ein Ersatzfahrer für die entsprechende Klasse auf der Nachrückerliste vorhanden ist und startet bzw. ein Ersatzfahrer vom Absagenden genannt wird. Dazu folgende Anmerkung der Clubs/Rennveranstalter: Eine Rennserie ist sowohl finanziell als auch organisatorisch nur dauerhaft durchführbar, wenn es eine gewisse Verbindlichkeit bei den Anmeldungen gibt. Dies ist im Interesse der Veranstalter und letztendlich auch der Fahrer, die einen verlässlichen Ablauf und einer dauerhaften Organisation wünschen. (In Fällen von längerfristigen Verletzungen, die eine generelle Teilnahme an den langfristig gebuchten Rennen nicht ermöglichen, gibt es natürlich Ausnahmen. Die Regelung sollen in erster Linie kurzfristige Absagen aus „Unlust“ oder „Wetter“ erschweren, da diese die Rennorganisation für die teilnehmenden Fahrer erschweren/verhindern.)
Absage vom Veranstalter (Wetter): Entweder Ersatztermin (Rückerstattung für Fahrer die den Termin nicht wahrnehmen können) oder Rückerstattung der Nenngelder.